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Die Kaufkosten beim Immobilienerwerb (Haus, Liegenschaft, Wohnung, Grundstück, usw.) belaufen sich auf meherere tausend Franken und müssen beim Festlegen des Budges berücksichtigt werden bevor mit dem Suchen des gewünschten Objekts begonnen wird. Die Tarife sind in verschiedenen kantonalen Regelungen festgelegt und nicht verhandelbar. Der grösste Teil kassiert der Staat ein. In Genf gehen diese gesamten Kosten zu Lasten des Käufers. In anderen Kantonen, insbesondere in der Deutschschweiz, werden sie zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geteilt.

Man unterscheidet folgende Kosten:

Die Kosten eines Vorvertrags

Wenn der Verkaufsvertrag einer oder mehreren Bedingungen untergeordnet ist, können die Parteien einen Vorvertrag unterzeichnen. Der definitive Verkauf findet erst statt, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Für weitere Informationen über den Vorvertrag, den Terminvertrag und den definitiven Kaufvertrag finden Sie auf unserer Seite über die öffentliche Beurkundung und Kaufvertrag. Ein Vorvertrag für ein Einfamilienhaus mit einem Verkaufspreis von Fr. 1'500'000 kostet beispielsweise Fr. 7'100.

Die Kosten des definitiven Kaufvertrages

Der Kaufvertrag kostet am meisten. Seine Kosten belaufen sich auf ungefähr 4 % des Kaufpreises (wovon 3 % Handänderungssteuer zu Gunsten des Staates sind). Für ein Einfamilienhaus von Fr. 1'500'000 müssen in Genf ungefähr Fr. 57'000 ausgegeben werden.

Die Kosten für die Begründung eines Schuldbriefes

In Genf rechnet man 2,5 % vom Betrag des zu erstellenden Schuldbriefes. Falls eine existierende Hypothek vom Verkäufer übernommen werden kann, reduzieren sich diese Kosten.

Weitere Kosten von Fall zu Fall

Je nach persönlicher Lage sind weitere Kosten möglich, zum Beispiel Kosten für einen Ehevertrag oder für Uebersetzungen.

Reduzierte Handänderungskosten: Casatax

Wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind, kann der Käufer eines Wohnobjektes im Kanton Genf von einer Verminderung der Handänderungskosten profitieren. Weitere Details dazu finden Sie auf unserer Seite Casatax - weniger Handänderungssteuer beim Kauf eines Wohnobjekts.

Musterfinanzierungsplan

Wir fügen jeweils unseren Verkaufsunterlagen einen Musterfinanzierungsplan hinzu und berücksichtigen gegebenenfalls die Casatax. Zudem führen wir die Berechnungen für Käufer mit 20 %, 30 %, 40 % und 50 % Eigenkapital durch.

© Esther Lauber, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänderin