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Falls der aktuelle Mieter Ihnen bei der Besichtigung kein Mietgesuchformular aushändigt, verlangen sie sofort eines bei der Liegenschaftsverwaltung. Füllen Sie es aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie gut lesbare Fotokopien von folgenden Unterlagen bei:

1. Miegesuch für eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus

  • Identifikation: Schweizer Bürger: Identitätskarte oder Pass und Wohnsitzbestätigung; Ausländer: Aufenthaltsbewilligung und Pass oder Identitätskarte
  • Einkommensnachweis: Lohnbestätigung, Arbeitslosengeld, Bestätigung Pensionskasse, Versicherungsrente. Wenn Sie selbständigerwerbend sind: Kopien Ihrer letzten drei Bilanzen und Erfolgsrechnungen und Ihrer letzten Steuerveranlagung
  • kürzlich erstellter Betreibungsauszug. Sie erhalten ihn beim Betreibungsamt Ihres Wohnsitzes. Im Kanton Genf: Office des poursuites, rue du Stand 46, case postale 208, 1211 Genève 8, Tel. 022 388.90.90. Sie kriegen den Betreibungsauszug sofort, wenn Sie sich am Schalter ausweisen.

2. Mietgesuch für einen Geschäftsraum

a. Sie sind Lohnempfänger

  • diesselben Unterlagen wie für eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus

b. Sie haben eine Gesellschaft

  • einen Auszug aus dem Handelsregister
  • einen Betreibungsauszug
  • die letzten drei Bilanzen und Erfolgsrechnungen
  • Identitätsausweise der Verwaltungsräte

c. Sie sind am Gründen einer Gesellschaft

  • Zusätzliche Sicherheiten werden von Ihnen verlangt, zum Beispiel, dass einer oder mehrere der Vewaltungsräte den Mietvertrag persönlich mitunterschreiben und gemeinsam und solidarisch mit der Gesellschaft haften. In diesem Fall legen die Verwaltungsräte diesselben Dokumente bei wie beim Mieten einer Wohnung.

Unterbreiten Sie Ihre Unterlagen

Lassen Sie Ihr Mietgesuch und alle Unterlagen der Liegenschaftsverwaltung zukommen. Nur die kompletten Dokumentationen werden berücksichtigt. Ihr Mietgesuch hat keinen Vertragswert und die Wahl des Mieters hängt nicht von der chronologischen Reihenfolge des Eingangs ab. Grundsätzlich darf die Miete nicht 25 bis 30 % des Bruttoeinkommens übersteigen.

Die Antwort der Verwaltung

Die meisten Verwaltungen antworten zwischen 3 und 7 Tagen je nach Komplexität des Dossiers. Die Liegenschaftsverwaltung und der Vermieter müssen oft zwischen mehreren vergleichbaren Kandidaten den schwierigen Entscheid fällen. Eine negative Antwort ist nicht immer auf die Unterlagen zurückzuführen.

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© Esther Lauber, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänderin

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