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Eine gute Verwaltung einer Liegenschaft im Stockwerkeigentum hängt von der Person des Verwalters oder der Verwalterin ab. Er oder sie hat unter anderem eine ausführende Funktion innerhalb der Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer. Eine solide Ausbildung im Immobilienbereich und soziale Kompetenzen sind erforderlich. Die Verwaltung eines Stockwerkeigentums ist anspruchsvoll.

Wir bieten Ihnen die folgenden Leistungen an:

Allgemeine Verwaltung 

  • Durchführung aller Handlungen der gemeinschaftlichen Verwaltung gemäss den Vorschriften des Gesetzes und des Reglements über das Stockwerkeigentum sowie den Beschlüssen der Stockwerkeigentümerversammlung 
  • Vertretung der Gemeinschaft und der Stockwerkeigentümer nach aussen in allen Angelegenheiten der gemeinsamen Verwaltung, die zu den gesetzlichen Aufgaben gehören
  • Regelmäßige Gespräche mit dem Vorstand und regelmäßige Berichterstattung
  • Durchsetzung der Einhaltung des Statuts und der Verwaltungs- und Nutzungsordnung
  • Orientierung und Beratung der Miteigentümer bei der Entscheidungsfindung

Buchhaltung

  • Erstellen des Budgets, der Konten und der Jahresabrechnung
  • Verteilung und Fakturierung von gemeinschaftlichen Kosten, Heizkosten und Erträgen
  • Inkasso der Stockwerkeigentumsbeiträge und der Provisionen für Heiz- und Warmwasser
  • Verwaltung und bestimmungsgemäße Verwendung der verfügbaren Gelder
  • Hauptbuchhaltung und Konten der Miteigentümer
  • Bezahlen der Rechnungen
  • Verwaltung des Renovierungsfonds

Administrative Verwaltung 

  • Vorbereitung, Organisation, Einberufung und Durchführung von ordentlichen und ausserordentlichen Versammlungen
  • Erstellung und Versand der Protokolle
  • Ausführung der auf den Versammlungen gefassten Beschlüsse
  • Vorlage eines Verwaltungsberichts und des Jahresabschlusses bei der Jahreshauptversammlung
  • Abschluss und Prüfung von Versicherungsverträgen
  • Vorbereitung von Änderungen der Geschäftsordnung
  • Beilegung von Streitigkeiten (Betreibungen, Anmeldung gesetzlicher Eintragungen, Retentionsrecht usw.)
  • Abschluss von Mietverträgen für bestimmte Gemeinschaftsbereiche und Verwaltung
  • Archivierung von Protokollen und wesentlichen Dokumenten

Technische Verwaltung  

  • Überwachung des Wartungszustands des Gebäudes und der Anlagen
  • Regelmäßige Inspektionen und Kontrollen vor Ort
  • Ergreifen dringender Maßnahmen, um Schäden zu verhindern oder zu beheben
  • Abschluss von Wartungsverträgen für technische Anlagen
  • Einholen, Überprüfen und Vergleichen von Kostenvoranschlägen
  • Vergabe von Reparaturen und Anschaffungen im Rahmen der Zuständigkeiten
  • Durchführung der von der Eigentümerversammlung beschlossenen Arbeiten veranlassen
  • Mitarbeit bei der Abnahme von Garantiearbeiten (gemeinsame Teile)
  • Erarbeitung von Vorschlägen für Wartungs- und Reparaturarbeiten
  • Anstellung des Hauswarts und des Gärtners, Festlegung des Pflichtenhefts, Kontrolle seiner Funktion
  • Verfolgung und Kontrolle der an Unternehmen vergebenen Arbeiten und der Aufgaben der Hilfspersonen
  • Bearbeitung von Schadensfällen

Der Erfolg der professionellen Verwaltung Ihres Stockwerkeigentums hängt von den administrativen, rechtlichen, technischen und finanziellen Kenntnissen des Verwalters sowie von seinen sozialen Kompetenzen ab. Wir kennen uns in diesen Bereichen bestens aus, verfügen über langjährige Berufserfahrung und stellen Ihnen unsere Fähigkeiten und Kenntnisse gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns und verlangen Sie ein Angebot für die optimale Verwaltung Ihres Stockwerkeigentums.

Ihre persönliche Beraterin: Esther Lauber, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänderin, Tel. 022 300 06 74 oder senden Sie uns ein Email.