1_makelei_vermietung_verkauf 2_makelei_verk 3_vermietung 4_verwaltung 4b_kundenwarten 5_immobilientreuhand_genf

Ich suche

Suchabo per E-mail

Anmelden

Ich abonniere die neuen Angebote:
Ich möchte:
Ich suche:
captcha 

Mein Objekt verkaufen

Maklerin kontaktieren

Ich möchte verkaufen, bitte kontaktieren Sie mich für eine erste Besprechung.
Mein Objekt:
captcha 

Mein Objekt vermieten/verwalten

Verwalterin kontaktieren

Ich möchte vermieten, bitte kontaktieren Sie mich für eine erste Besprechung.
Mein Objekt:
captcha 


Bitte stellen Sie die Untertitel auf Deutsch ein.

Es existieren mehrere Rechtsverhältnisse beim Kauf von Liegenschaftseigentum:

Kauf auf den Namen des Käufers (vente en nom)

Die meisten Verkäufe werden auf den Namen des Käufers getätigt, das heisst der Käufer unterschreibt vor dem Notar den amtlich beglaubigten Kaufvertrag und wird im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen.

Das Miteigentum

Als Miteigentümer kaufen Sie einen Teil eines Eigentums. Eine Immobilie kann also einer oder mehreren Personen zu gleichen oder ungleichen Quoten gehören. Die meisten Paare kaufen ihren Hauptwohnsitz zusammen im Miteigentum. Ein Weg, der zu mehrerern Häusern führt, kann auch im Miteigentum sein.

Das Gesamteigentum

Das Gesamteigentum ist vom Miteigentum zu unterscheiden. Jedem Beteiligten gehört die gesamte Sache und kein Anteil. Entscheide können nur einstimmig gefasst werden.

Das Stockwerkeigentum

Der Käufer eines Objektes im Stockwerkeigentum kauft einen Teil des Stockwerkeigentums. Die Stockwerkeinheit ist im Aufteilungsplan aufgeführt und verleiht dem Stockwerkeigentümer ein Exkusivrecht. Die gemeinschaftlichen Teile des Gebäudes sind vom Exklusivrecht des einzelnen Stockwerkeigentümers ausgeschlossen. Die Eigentumsquote, die im Aufteilungsplan aufgeführt ist, zeigt das Verhältnis zwischen den Gemeinschaftsrechten und den Rechten der Stockwerkeinheit auf. Sie dient zudem zum Aufteilen der gemeinschaftlichen Kosten und des Renovierungsfonds (geäufneter Fonds für die Finanzierung zukünftiger Arbeiten an den gemeinschaftlichen Gebäudeteilen) und zur Berechnung der Stimmrechte bei den Versammlungen.

Die Immobiliengesellschaft

Sie kaufen Aktien einer Immobiliengesellschaft, welche im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist. Der Verkauf wird duch die Uebertragung der Aktien getätigt, weder eine beglaubigte Urkunde noch eine neue Eintragung im Grundbuch sind nötig.

Mieteraktiengesellschaft

(SIAL=société immobilière d'actionnaires-locataires)
Sie kaufen die Aktien einer Wohnung und werden Aktionär einer Mieteraktiengesellschaft. Das Aktienzertifikat gewährt Ihnen das Exklusivrecht zum Mieten einer Wohnung. Der Aktienübertrag muss durch den Verwaltungsrat genehmigt und im Aktienregister und auf dem Aktientitel eingetragen werden. Um einen Kredit zu erhalten, kann der Aktionär das Aktienzertifikat und den Anteil der Schulden der Aktiengesellschaft, die sich darauf beziehen, verpfänden. Der Aufwand und die Kosten werden im Verhältnis zum Anteil der Aktien jedes Aktionärs aufgeteilt.

Mieteraktiengesellschaft im Stockwerkeigentum

(SIAL=Société immobilière d'actionnaires-locataires en propriété par étage)
Das Eigentum des Aktienpakets ist auf den Anteil an den Gesellschaftsschulden gebunden. Der Aktionär verfügt über das Recht auf einen Mietvertrag für seine Stockwerkeigentumseinheit. Um das Darlehen des Aktionärs zu gewährleisten, schreibt die Gesellschaft das Immobiliendarlehen auf den Teil des Stockwerkeigentums ein und der Aktionär hinterlegt das Aktienpaket bei der Gesellschaft. Der Aufwand der Gesellschaft wird im Verhältnis zu den Aktien und die Stockwerkeigentumskosten werden im Verhältnis zum Stockwerkeigentumsanteil aufgeteilt.

Die Genossenschaft

Die Genossenschafter kaufen einen Genossenschaftsanteil und können einen günstigen Mietvertrag abschliessen und die Genossenschaft bleibt Eigentümerin der Liegenschaft.

Time sharing und Apparthotel

Mehrere Eigentümer kaufen eine Stockwerkeinheit und teilen sich zeitlich beschränkt ein Exklusivrecht. Das ist Time Sharing, ein zeitlich beschränktes Wohnrecht. Ein Apparthotel ist ein Hotel, welches im Stockwerkeigentum organisiert ist. Die zwei Rechtsverhältnisse sind in Genf bedeutungslos.

© Esther Lauber, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänderin

 

Weitere Informationen mit Videos, die für Sie von Interesse sein könnten:

Welches Eigentumsverhältnis beim Kauf einer Wohnung in Genf? PPE? SIAL? SIAL-PPE? PPA? Genossenschaftwohnung?
Stockwerkeigentum - rechtliche Struktur in der Schweiz
Das Grundbuch, in Genf und in der Schweiz, wozu dient es?
Kauf im Stockwerkeigentum - welche Unterlagen sind zu prüfen
Das Verwaltungs- und Nutzungsreglement für Stockwerkeigentum