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Sind Sie Mieter und haben Sie einen respektlosen oder lauten Nachbarn und Sie sind hoffnungslos? In diesem Artikel beschreibe ich die Massnahmen, die ein Liegenschaftsverwalter gegen einen Mieter, der die Nachbarn nicht respektiert, treffen kann.


Bitten stellen Sie die Untertitel auf Deutsch ein.

Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber Nachbarn

Art. 257f Absatz 2 Schweizerisches Obligationenrecht (Mietrecht)

"Der Mieter einer unbeweglichen Sache muss auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen."

Der Mieter muss das Nachbarrecht einhalten, welches im Artikel 684 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs geregelt ist. Er muss sich aller übermässigen Einwirkungen auf den Nachbarn enthalten.

Gemäss Art. 684 Absatz 2

"Verboten sind insbesondere alle schädlichen und nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigten Einwirkungen durch Luftverunreinigung, üblen Geruch, Lärm, Schall, Erschütterung, Strahlung oder durch Entzug von Besonnung oder Tageslicht."

Das Bundesgericht betrachtet übermässige Lärmbelästigung als typischen Grund für eine ausserordentliche Kündigung des Mietvertrags.

Schweregrad und Toleranz

Ein mässiges Geräusch und gewisse Lärmgeräusche, wie zum Beispiel von Nachbarn, die während der nach Mietvertrag zulässigen Zeiten Klavier spielen oder Kinder, die draussen auf dem Spielplatz spielen, sind zu tolerieren. Der Lärm, den der Mieter zu tolerieren hat, hängt vor allem von der Schalldämmung, der Objektbestimmung, der Frequenz, der Wiederholung und des Standorts ab. Wenn Sie eine Wohnung in einem lärmigen Quartier oder neben einer Grossfamilie mieten, müssen Sie ein bisschen toleranter sein.

Erste zu unternehmende Schritte

1. Beschweren Sie sich direkt beim Nachbarn und suchen Sie das Gespräch
2. Wenn der übermässige Lärm während den Nächten nicht aufhört oder Ihr Nachbar Sie körperlich angreift, rufen Sie die Polizei an
3. Wenn der Mieter weiterhin respektlos bleibt, schreiben Sie der Liegenschaftsverwaltung einen Brief, in dem Sie das Problem klar erläutern, damit sie ihm eine schriftliche Abmahnung schicken kann. Wenn Ihr Nachbar sehr lärmig ist, bitten Sie die anderen Nachbarn, ebenfalls der Verwaltung zu schreiben, damit sie dies bezeugen.
4. Wenn der Brief der Verwaltung das Problem nicht gelöst hat, informieren Sie sie erneut schriftlich, damit sie erneut handeln kann. Lassen Sie nicht die Zeit vergehen. Wenn der Liegenschaftsverwalter keine Beschwerden mehr erhält, geht er davon aus, dass alles in Ordnung ist.

Mögliche Sanktionen, letztes Mittel

Kündigung gemäss Art. 257f Absatz 3

Zitat, gekürzt:

"Verletzt der Mieter trotz schriftlicher Mahnung des Vermieters seine Pflicht zur Rücksichtnahme weiter, so dass den Hausbewohnern die Fortsetzung des Mietverhälnisses nicht mehr zuzumuten ist, so kann der Vermieter bei Wohn- und Geschäftsräumen mit einer Frist von mindesten 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen. "

Wenn der Vermieter zwischen der letzten Abmahung und der Kündigung zuviel Zeit vergehen lässt, kann dies als Zumutung gedeutet werden, so dass die Bedingung für eine ausserordentlichen Kündigung nicht mehr erfüllt ist. Deshalb dürfen Sie nicht viel Zeit zwischen den Schreiben an die Verwaltung verstreichen lassen.

Man muss wissen, dass die Kündigung das letzte Mittel ist und wenn Ihr Nachbar dagegen Einspruch erhebt, kann sie nur durch einen Rechtsentscheid als gültig erklärt werden. Die Prozesse dauern lange und Sie müssen die Tatsachen beweisen.

Schlussfolgerung

Es ist sehr ärgerlich, einen respektlosen oder lärmigen Nachbarn zu haben und wenn er sein schlechtes Benehmen nicht ändert und gegen die Kündigung Einspruch erhebt, kann das Problem nicht rasch gelöst werden une ein langer Prozess muss begonnen werden. Wenn die Lage unerträglich ist, ist es in Ihrem Interesse umzuziehen.

 © Esther Lauber, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänderin