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Wenn Sie ein Einfamilienhaus mieten möchten und momentan in eine Wohnung mieten, können Sie die Heiz- und Nebenkosten einer Wohnung nicht mit denen eines Hauses vergleichen. Die Heiz- und Nebenkosten eines Einfamilienhauses sind höher.

Sie müssen mit folgenden Nebenkosten, welche vom Heizungssystem und von der Grösse des Hauses abhängen, rechnen. Jedes Haus ist unterschiedlich und es ist nicht möglich, Ihnen eine Kalkulation, welche für alle Häuser gültig ist, zu präsentieren.

Unterhalt und jährliche Kontolle der Heizanlage

Um den jährlichen Betrag zu kennen, muss Ihnen ein Heizungsfachmann einen Kostenvoranschlag erstellen. Für die meisten Einfamilienhäuser, die wir verwalten, und die zwischen CHF 4'500 und CHF 6'000 pro Monat vermietet werden, muss mit jährlichen Kosten zwischen CHF 500 und CHF 650 gerechnet werden.

Der Mieter muss regelmässig die Kamine fegen lassen. In Genf werden Sie vom Kaminfeger benachrichtigt und er schlägt Ihnen einen Arbeitstermin vor.

Regelmässige Entkalkung der Warmwasserboiler

Der Zeitabstand zwischen den Boilerentkalkungen hängt vom Kalkgehalt des Wassers ab. An einigen Orten muss die Arbeit alle 5 Jahre, an andern Orten, wo das Wasser härter ist, muss alle 2 Jahre entkalkt werden. Es ist nicht möglich, Ihnen einen allgemein gültigen Preis anzugeben, aber die Entkalkung eines gut unterhaltenen Boilers von 300 Litern kostet ungefähr zwischen CHF 350 und CHF 400 alle 2 Jahre.

Kanalisationen und Abwasserleitungen

Sie sollten regelmässig die Tanks, Säcke und Gruben regelmäßig reinigen und die inneren und äusseren Abwasserleitungen entstopfen lassen. Der Preis kann nicht geschätzt werden, ein Kostenvoranschlag muss von Fall zu Fall angefordert werden.

Auch die regelmäßige Reinigung der Kanalisationen und der Regenwasserabflüsse liegt in Ihrer Verantwortung. Diese Arbeiten müssen von einer Dachdeckerei durchgeführt werden, es ist gefährlich, selbst auf das Dach zu klettern. Wird diese Arbeit nicht durchgeführt, ist ein Wasserschaden vorprogrammiert. Für ein Einfamilienhaus von durchschnittlicher Grösse muss man zwischen CHF 300 und CHF 400 pro Jahr für 2 Eingriffe rechnen.

Schwimmbecken

Falls Sie ein Schwimmbecken haben, müssen Sie eine spezialisierte Firma mit der Ueberwinterung beauftragen und die laufenden Unterhaltskosten übernehmen. Während der Badesaison muss die Wasserqualität täglich überprüft werden.

Gartenarbeiten

Der Mieter, welcher den Garten nutzen darf, ist für dessen Unterhalt, das Schneiden und den Unterhalt der Bäume, der Rosen, der Büsche und der Hecken zuständig und muss die Gartenabfälle entsorgen, usw. Die Gartenbewässerung ist absolut notwendig, vor allem während den heissen Sommertagen. Die Vertikulierung und das Düngen sind notwendig, um den Rasen in gutem Zustand zu erhalten. Wenn Sie nicht wissen, wie das geht, oder wenn Sie keine Zeit dafür aufbringen können, müssen Sie einen Gärtner beauftragen. Die Kosten des Gärtners werden von der Grösse des Gartens und der auszuführenden Arbeiten bestimmt.

Verbrauchskosten

Die Kosten für den Verbrauch von Wasser, Gas, Heizöl, Elektrizität sowie die Fernseh- und Radiogebühren gehen zu Lasten des Mieters.

Im Gegensatz zum Mietvertrag für Wohnungen, müssen Einfamilienhausmieter zusätzlich die Wasserrechnungen bezahlen.

Kleine Arbeiten und Reparaturen

Kleine Ausbesserungen wie das Auswechseln von Wasserhahn- und Waschmaschinendichtungen, Duschschläuchen, der Unterhalt der Hölzer, das Oelen der Schlösser, die regelmässige Reinigung, das Auswechseln von Glühbirnen und Sicherungen, usw. gehen zu Lasten des Mieters.

Sie sind für Schäden, die den normalen Unterhalt übertreffen, verantwortlich, zum Beispiel wenn Sie eine Scheibe zerschlagen oder eine Tapete zerrissen haben.

Vorsichtsmassnahmen und verschiedene Verantwortungsbereiche

Sie müssen alle Vorsichtsmassnahmen gegen die Risiken von Feuer und Wasserschaden treffen und die äusseren sanitären Installationen entleeren, um das Zufrieren zu vermeiden. Wenn Sie diese Arbeit nicht unternehmen, kann das Wasser in den Leitungen gefrieren und deren Platzen kann zu grossen Schäden führen. Sie können die Leitungen selber entleeren.

Das Haus muss regelmässig gelüftet werden, um Feuchtigkeitsprobleme und Schimmel zu verhindern.

Bei Regen sind Sonnenstoren und Dachfenster zu schliessen.

Die Luftschutzkeller müssen jederzeit und innert kürzester Frist für den Zivildienst bereit sein und die Belüftungsanlage darf auf keinen Fall entfernt oder abgeschraubt werden.

Die offiziellen Verordnungen und die Dienstbarkeiten des Grundstücks sind einzuhalten. Es handelt sich zum Beispiel um Durchgangsrechte zu Gunsten der Nachbarn.

 

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 © Esther Lauber, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänderin