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Definieren Sie Ihre Suchkriterien

Definieren Sie die Suchkriterien und suchen Sie nur nach Häusern, die Ihren Erwartungen und Ihrem realistischem Budget entsprechen, um Zeit zu sparen. Berechnen Sie bereits jetzt Ihr Budget und kontaktieren Sie Ihren Bankberater, Versicherungsberater oder Ihre Pensionskasse.

Berechnen Sie Ihr Budget

Grundsätzlich müssen Sie 20 % Eigenkapital aufbringen, wovon die Hälfte (10%) aus der 2. Säule stammen können, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Annuitäten dürfen ein Drittel Ihres Einkommens nicht überschreiten. Die Kaufkosten müssen zum Kaufspreis hinzugerechnet werden. Diese betragen zwischen 5 und 6 %, berechnet auf den Kaufpreis. In Genf trägt der Käufer die Kaufkosten.

In der Schweiz wird der Makler vom Verkäufer beauftragt und der Käufer muss keine Maklerprovision bezahlen, es sei denn, er hat einen Suchauftrag erteilt.

Ich empfehle Ihnen, schon vor der Suche nach einem Haus Ihren Bank- oder Versicherungsberater aufzusuchen, um einen Finanzplan zu simulieren und ein realistisches Budget festzulegen.

Ein Hauskauf benötigt Zeit

Der Kauf eines Hauses ist eine wichtige Entscheidung. Es lohnt sich, genügend Zeit einzuplanen, um das passende Haus zu finden, sich zu informieren, die Angebote zu studieren und die Finanzierung zu finden, die zu Ihrer persönlichen Situation passt.

Die Form des Vertrages

Das Vorvertrag und der Kaufvertrag einer Immoboilie sind nur gültig, wenn sie in Form einer öffentlichen Urkunde abgeschlossen werden. In Genf setzt der Notar dieses Dokument auf. Er kümmert sich auch um die Eintragung im Grundbuch, die für den Erwerb der Immobilie notwendig ist.

Lex Koller

Die Lex Koller regelt den Erwerb von Liegenschaften durch Personen im Ausland.

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) sind und Ihren rechtmässigen Wohnsitz in der Schweiz haben, unterliegt der Kauf nicht der Lex Koller. Wenn Sie Grenzgänger mit einer G-Bewillitung sind, können Sie eine Zweitwohnung in dem Gebiet kaufen, in dem Sie arbeiten.

Wenn Sie Staatsangehöriger eines anderen Landes sind und eine C-Bewilligung haben, können Sie in der Schweiz eine Immobilie kaufen, wenn Sie auf eigene Rechnung handeln und wenn nicht mehr als ein Drittel der Finanzierung aus dem Ausland stammt.

Wenn Sie eine Aufenthaltsbewilligung B haben, können Sie ein Wohnungobjekt kaufen, in dem Sie dauerhaft leben.

Familienwohnungsitz

Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eheähnlichen Partnerschaft leben und einen Hauptwohnsitz erwerben möchten, der Ihnen und Ihrem Partner als Wohnung dient, können Sie das Familienheim nur mit der ausdrücklichen Zustimmung Ihres Ehepartners erwerben.

Konkubinatspartner

Sie können das Haus alleine kaufen und Ihr Partner lebt mit Ihnen zusammen und hat keine Rechte und Pflichten an der Immobilie. Sie können es auch als  Miteigentum je zur Hälfte oder in einem anderen Verhältnis kaufen. Wenn Sie es als Gesamteigentum kaufen, gehört jeder Person die gesamte Immobilie ohne Anteil und Entscheidungen können nur einstimmig beschlossen werden.

Es ist sinnvoll, einen Konkubinatsvertrag abzuschliessen. Um Ihren Partner gegen das Todesfallrisiko abzusichern, können Sie mit einer Berufunfähigkeitsrente eine Versicherung gegen das Todesfallrisiko abschliessen. Zusätzlich können Sie einen Erbvertrag abschliessen und wenn Ihre gesetzlichen Erben einverstanden sind, können Sie diese einen Erbverzichtsvertrag unterschreiben lassen. Sie können Ihrem Partner das Haus testamentarisch vererben und im Todesfall müsste Ihr Partner den Pflichtteil an die gesetzlichen Erben auszahlen.

 

 © Esther Lauber, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänderin