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Der Mietvertrag für eine Garage, einen Außen- oder Innenstellplatz oder eine Box ist für das Abstellen eines Kraftfahrzeugs bestimmt.

Zusammen mit einer Wohnung oder einem Geschäftsraum gemietete Stellplätze

Wird die Garage oder der Abstellplatz zusammen mit einem Wohn- oder Geschäftsraum gemietet, gelten die Bestimmungen für Wohn- und Geschäftsraummieten (Art. 253a OR). Wird es separat gemietet, unterliegt es nicht diesen Bestimmungen. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil z. B. die Kündigungsfristen unterschiedlich sind.

Abfassung des Mietvertrags

Obwohl ein Mietvertrag auch mündlich abgeschlossen werden kann, wird empfohlen, ihn schriftlich zu verfassen. Er muss den mietrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Klauseln, die gegen die zwingenden Bestimmungen des Mietrechts verstoßen, sind nichtig.

Die wesentlichen Elemente des Mietvertrags:

Die Parteien des Mietvertrags

Der Vermieter oder Mieter kann eine Einzelperson, mehrere Personen, ein Paar oder ein Unternehmen sein. Der Vermieter wird häufig durch ein Immobilien-Treuhandbüro vertreten. Die Personen, die den Mietvertrag unterzeichnen, müssen volljährig und in der Lage sein, ihre Bürgerrechte auszuüben. Ein Unternehmen muss im Handelsregister eingetragen sein.

Gegenstand und Zweck des Mietvertrags

Das Objekt kann eine Garage, eine Box oder ein Stellplatz im Innen- oder Außenbereich sein und ist für das Abstellen eines Kraftfahrzeugs bestimmt. Jede andere Nutzung ist ausgeschlossen.

Dauer des Mietvertrags und Verlängerung

Die Dauer des Mietverhältnisses und seine Verlängerung können frei bestimmt werden. Der Mietvertrag kann für einen festen oder unbestimmten Zeitraum abgeschlossen werden. Wenn die Garage zusammen mit einer Wohnung oder einem Geschäftsraum gemietet wird, entspricht die Kündigungsfrist der des Hauptobjekts. Bei getrennter Anmietung beträgt die Kündigungsfrist mindestens 14 Tage zum Monatsende. Diese Mindestkündigungsfrist ist obligatorisch und darf nicht kürzer, sondern länger sein. Bei einer vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage zum Monatsende, wenn die Garage zusammen mit Wohn- oder Geschäftsräumen gemietet wird, oder 10 Tage zum Monatsende, wenn sie separat gemietet wird. Weitere Einzelheiten zur Kündigung finden Sie auch in meinem Artikel und Video über die Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter und die Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter.

Die Miete

Die Höhe der Miete muss im Mietvertrag angegeben sein. Die Miete ist monatlich im Voraus an die Adresse des Vermieters oder auf sein Bank- oder Postkonto zu zahlen.

Abzuschließende Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug auf eigene Kosten gegen alle Risiken von Feuer, Wasserschäden und Einbruch zu versichern.

Wartung und Reinigung der Garage

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und ihn sauber und in gutem Zustand zu halten. Die Lagerung von brennbaren oder gefährlichen Stoffen sowie das Waschen und Warten von Fahrzeugen ist verboten, es sei denn, es wird ein entsprechender Raum zur Verfügung gestellt.

Sonderklauseln

Es können Sonderklauseln vereinbart werden.

Mietrecht

Das Mietrecht wird durch das Schweizerische Obligationenrecht und die Verordnung über die Miete von Wohn- und Geschäftsräumen geregelt.

 

 © Esther Lauber, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänderin, Immobilien-Treuhandbüro (Liegenschsaftsverwaltung, Makelei, Beratung), Carouge, Genf, Deutsch, Französisch, Englisch