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Toleranz

Gemäss den allgemeinen Bedingungen, die im Kanton Genf für den Standardmietvertrag für Einfamilienhäuser und Wohnungen gelten, wird die Haltung von Haustieren toleriert, solange sie die Ruhe in der Nachbarschaft und die Sauberkeit des Gebäudes nicht stören.

Mögliche Verbote

Der Vermieter kann die Haltung von Tieren im Mietvertrag untersagen.Bereits 1994 entschied das Bundesgericht, dass eine Klausel im Mietvertrag, die die Tierhaltung verbietet, gültig ist. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag gemäß Artikel 267 f Abs. 3 des Obligationenrechts vorzeitig zu kündigen, wenn eine solche Klausel vom Mieter nicht eingehalten wird.

Hunde und Katzen

Hunde sind in Einfamilienhäusern und Wohnungen oft nicht erlaubt. Die Gründe dafür sind einfach: Die Besitzer befürchten, dass der Garten als Hundetoilette benutzt wird, dass der Hund bellt und die Nachbarn stört, dass der Hund innen und außen Schaden anrichtet. Manchmal akzeptieren die Besitzer auch keine Katzen. In möblierten Wohnungen werden Tiere oft nicht geduldet.

Kleine Haustiere

Die Haltung von Kleintieren wie Zierfischen, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Schildkröten, Kanarienvögel und Hamster ist meist erlaubt, solange ihre Anzahl begrenzt ist. Die Anzahl spielt eine wichtige Rolle, auch wenn der Besitzer die Haltung einer Katze erlaubt, bedeutet dies nicht, dass er 10 Katzen in seinem Haus oder in der Mietwohnung dulden muss.

Wilde Tiere

Wildtiere wie Affen oder Großkatzen werden nicht als Haustiere betrachtet. Auch die Haltung von Wildtieren unterliegt nach dem Jagdgesetz einer ausdrücklichen Genehmigung.

Aufsicht und Sauberkeit

Wenn Sie Ihr Haustier halten dürfen, müssen Sie dafür sorgen, dass die Ordnung und Ruhe nicht gestört wird. Die Hygienebedingungen müssen eingehalten werden. Gerüche, übermäßiger Lärm, lose Haare und Federn sollten vermieden werden. Schmutz, der durch Haustiere entsteht, muss spontan gereinigt werden. Hundekot sollte sofort entfernt werden. Die Haltung eines Hundes darf die Sicherheit der Nachbarn nicht beeinträchtigen. Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung bestätigen, dass Schäden, die durch Ihr Haustier verursacht werden, von Ihrer Haftpflichtversicherung gedeckt sind.Fragen Sie vor der Unterzeichnung des Mietvertrages vorsichtshalber, ob die Haltung Ihres Haustieres erlaubt ist.

 © Esther Lauber, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänderin