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Bevor Sie Ihre Wohnung, Ihr Einfamilienhaus oder Ihr Geschäftsraum vermieten
Folgende Punkte sollten Sie sich überlegen, bevor Sie Ihre Immobilie auf dem Mietmarkt anpreisen:
- Möchten Sie Ihre Immobilie für eine lange oder kurze Dauer vermieten?
- Haben Sie oder Mitglieder Ihrer Familie die Absicht, später in Ihr Heim oder Ihr Lokal zurückzukehren?
- Beabsichtigen Sie kurz-, mittel- oder langfristig einen Verkauf?
- Ist die Miete ein unverzichtbares Einkommen? Könnten Mietzinsrückstände oder eine eventuelle Mietzinshinterlegung bei einem Rechtsstreit schwerwiegende Folgen für Sie und Ihre Famile haben?
Den Wert der zu vermietenden Immobilie steigern
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung zum besten Mietpreis vermieten möchten, müssen Sie eine mehr oder weniger wichtige Renovierung in Betracht ziehen, bevor Sie sie zur Vermietung anbieten.Sie werten Ihr Einfamilienhaus oder Ihre Wohnung auf, wenn Sie die folgenden Arbeiten durchführen:
- Bauen Sie Ihre Küche ein und statten Sie diese aus, für die Vermietung eines Einfamilienhauses ist dies unabdingbar
- Ersetzen Sie Teppiche durch andere Bodenbeläge wie Parkett oder Fliesen.
- Streichen Sie Wände und Decken mit einer neutralen Farbe
- Führen Sie kleinere Reparaturen durch, wie z.B. das Wechseln von gebrochenen Schläuchen, das Entfernen von Kalkablagerungen der Sanitärinstallationen, das Ersetzen von gebrochenen Schaltern usw.
- Den Garten wieder in einen guten Zustand versetzen: den Rasen regelmäßig mähen, Hecken schneiden, Platten reinigen usw.
- Das Gebäude von oben bis unten reinigen
Wenn Sie Gewerbeflächen in unausgebautem Zustand vermieten, präsentieren Sie diese in einem sauberen Zustand.
Mietvertragsbedingungen
Erst nachdem Sie sich die oberwähnten Fragen überlegt haben, müssen Sie die Mietvertragsbedingungen festlegen. Je nach vorgesehenem Mietvertrag sind die besonderen Mietvertragsbedingungen im Kanton Genf anwendbar. Zusätzliche Bedingungen, welche mit dem Mietrecht vereinbar sind, können ausgehandelt werden, was oft bei der Vermietung von Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen der Fall ist.
Die Miete muss gemäss Regulierungen und Verordnungen kalkuliert sein. Sie muss zu einem angemessenem Preis festgelegt werden und mindestens Ihre Kosten decken. Die Miete gilt als missbräuchlich, wenn Sie damit einen übersetzten Ertrag aus der Mietsache erzielen oder wenn sie auf einem offensichtlich übersetzten Kaufpreis basiert. Die Gesetze und Verordnungen betreffend subventionnierte Wohnungen und Wohnungen mit kontrollierten Mietzinsen sind einzuhalten.
Einen Mieter suchen
Es ist äusserst wichtig, einen geeigneten Mieter zu finden. Es ist absolut notwendig, den Mietinteressenten gründlich zu prüfen, vor allem seine Solvenzfähigkeit. Eine schlechte Wahl ist nicht mehr korrigierbar, was ernsthafte Folgen haben kann.
Vorbereitung des Mietvertrags
Nachdem Sie die besonderen Bedingungen ausgehandelt haben, muss der Mietvertrag mit den entsprechenden Formularen abgefasst und mit den verhandelten Bedingungen ergänzt werden. Die allgemeinen Vertragsbedingungen und Regeln, welche im Kanton Genf angewendet werden, sind beizulegen.
Einzug und Uebergabeprotokoll
Bei der Schlüsselübergabe erstellen wir ein Uebergabeprotokoll.
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© Esther Lauber, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänderin