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Was ist ein Renovierungsfonds?

Ein Renovierungsfonds ist eine Rücklage, um in Zukunft Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten oder Bauvorhaben in den Gemeinschaftsbereichen finanzieren zu können. Er wird von den Stockwerkeigentümern gespeist. Darüber hinaus dient er dazu, die finanziellen Verpflichtungen der Stockwerkeigentümergemeinschaft zu sichern. 

Wie wird der Renovierungsfonds gebildet?

Der Renovierungsfonds kann in der Gründungsurkunde, in der Verwaltungs- und Nutzungsordnung oder durch Beschluss einer Versammlung der Stockwerkeigentümer gebildet werden. 

Ist es zwingend erforderlich, einen Renovierungsfonds einzurichten?

Die Eigentümer der Stockwerke sind gesetzlich nicht verpflichtet, einen Renovierungsfonds einzurichten, aber es ist sehr sinnvoll und wichtig, den Fonds zu speisen, um zukünftige Arbeiten zu gewährleisten. 

Wem gehört der Renovierungsfonds?

Der Renovierungsfonds ist Eigentum der Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer.

Wie wird der Renovierungsfonds gespeist?

Die Stockwerkeigentümer legen die Höhe der Beiträge zum Renovierungsfonds mit einfacher Mehrheit fest. Der Betrag kann beispielsweise als Prozentsatz des Gebäudeversicherungswerts oder des Bauwerts festgelegt werden. Die Miteigentümer können beschliessen, dass die Einzahlungen in den Fonds auf einen bestimmten Betrag begrenzt werden. Die Festlegung der Einzahlungen kann auch delegiert werden, beispielsweise an den Ausschuss oder den Verwalter, aber die Versammlung der Stockwerkeigentümer kann den festgelegten Betrag korrigieren. Alle Miteigentümer müssen ihren Anteil einzahlen. Wenn ein Miteigentümer seinen Anteil nicht bezahlt, kann die Gemeinschaft eine gesetzliche Hypothek und ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Wo wird das Geld aus dem Renovationsfonds angelegt?

Die Stockwerkeigentümer entscheiden, wo der Betrag aus dem Renovationsfonds angelegt wird. In der Regel wird das Geld auf einem Girokonto oder einem Sparkonto bei einer Schweizer Bank angelegt.

Wer entscheidet über die Verwendung des Renovierungsfonds?

Der Renovierungsfonds kann für notwendige, nützliche oder luxuriöse Bauarbeiten verwendet werden, je nach der gesetzlich oder in der Verwaltungs- und Nutzungsordnung vorgesehenen erforderlichen Mehrheit.

Die Aufhebung des Renovierungsfonds

Die Miteigentümer können die Aufhebung des Renovierungsfonds mit einfacher Mehrheit beschließen, wenn keine andere Mehrheit vorgesehen ist.

Was geschieht mit dem Anteil am Renovationsfonds beim Verkauf einer Stockwerkeigentumswohnung?

Beim Verkauf einer Stockwerkeigentumswohnung kann der Verkäufer keine Rückerstattung seines Anteils verlangen. Der Anteil ist an seine Wohnung gebunden und geht automatisch auf den Käufer der Wohnung über. Übrigens: Ein ausreichend gedeckter Renovierungsfonds kann dem Käufer die Gewissheit geben, dass ihm in Zukunft keine hohen unvorhergesehenen Kosten entstehen werden.

Wer zahlt die Vermögens- und Zinssteuern des Renovierungsfonds?

Jeder Miteigentümer ist verpflichtet, seinen Anteil am Wert des Renovierungsfonds und die daraus resultierenden Erträge bei der Steuerbehörde seines Hauptwohnsitzes anzugeben. Ver

Wer erhält die Verrechnungssteuern aus dem Renovationsfonds zurück?

Die Rückerstattung der Verrechnungssteuern wird von der Eigentümergemeinschaft beantragt. Der Anspruch der Gemeinschaft auf Rückerstattung beschränkt sich auf den Anteil der in der Schweiz wohnhaften Miteigentümer.Im Ausland wohnhafte Miteigentümer können nur dann individuell die Rückerstattung der gesamten oder eines Teils der Verrechnungssteuer beantragen, wenn sie in einem Staat wohnen, mit dem die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.

Steuerlich absetzbare Beiträge

Beiträge zum Renovierungsfonds sind im Kanton Genf und in bestimmten anderen Kantonen steuerlich absetzbar.

Was passiert, wenn der Renovierungsfonds bei größeren Arbeiten nicht ausreichend gedeckt ist?

Wenn der Renovierungsfonds nicht ausreichend gedeckt ist, um die Renovierungsarbeiten zu finanzieren, muss ein Kapitalabruf erfolgen, und jeder Miteigentümer muss seinen Anteil an dem fehlenden Betrag einzahlen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Arbeiten rechtzeitig im Voraus zu planen, zu kalkulieren und sicherzustellen, dass im Renovierungsfonds genügend Geld vorhanden ist, falls erforderlich.

 

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 © Autorin Esther Lauber, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänderin, Immobilien-Treuhandbüro (Liegenschsaftsverwaltung, Makelei, Beratung), Carouge, Genf, Deutsch, Französisch, Englisch, Erstversion auf Französisch, übersetzt durch DeepL