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Defnition Mitmieter/Mitmieterschaft

Wenn mehrere Mieter gemeinsam einen Mietvertrag für ein Wohnobjekt oder Geschäftsräume abschliessen, ist jeder von ihnen Mitmieter, zum Beispiel:

  • Ehepaare und eingetragene Partner
  • Konkubinatspaare
  • Gesellschaftspartner
  • Einfache Gesellschaft
  • Verwaltungsrat unterschreibt gemeinsam mit seiner Gesellschaft
  • Erbengemeinschaft

Ein Mitmieter kann einer natürliche oder eine juristische Person sein.

Unterscheidung zur einfachen Bürgschaft

Wenn eine Personen einen Mietvertrag als Mitmieter unterschreibt und keine Absicht hat, das Mietobjekt selber zu bewohnen, handelt es sich um einen einfachen Bürgen und nicht um einen Mitmieter.

Die finanziellen Vorteile

Wenn zwei Personen als Mieter einen Mietvertrag unterzeichen, ist jeder von ihnen für die Bezahlung der gesamten Miet- und Nebenkosten verantwortlich, was für den Vermieter von Vorteil ist. Für die Mitmieter kann es interessant sein, die Kosten zu teilen.

Interne und externe Beziehungen

Die Mieter haben eine interne und eine externe Beziehung. In einer internen Vereinbarung können sie den Mietanteil von jedem regeln. Der Vermieter ist nicht an die Verträge über die internen Verhältnisse gebunden. Im Aussenverhältnis mit dem Vermieter haften die Mitmieter solidarisch, das heisst, dass jeder für die gesamten Verpflichtungen der Wohngemeinschaft aufkommen muss. Ein Vertreter kann durch die Mitmieter bestimmt werden und der Vermieter muss darüber informiert werden.

Gemeinsame Verpflichtungen

Es braucht zum Beispiel Einigkeit über:

  • Die Anfechtung der Anfangsmiete
  • Die Anfechtung einer Mietzinsanpassung
  • Das Gesuch für eine Untervermietung
  • Die Kündigung
  • Die vorzeitge Rückgabe des Mietobjekts

Alle Mitmieter müssen unterschreiben oder einen Vertreter bestellen, der berechtigt ist, für alle zu handeln.

Das Uebergabe- und Schlüsselprotokoll muss durch alle oder durch einen bevollmächtigten Vertreter unterschrieben werden.

Der Vermieter kann von allen oder von jedem beliebigen Mitmieter die gesamte Miete, die Heiz- und Nebenkosten und allfälligen Schadenersatz verlangen. Ein Mitmieter, der eine Zahlung vornimmt, kann den Anteil der anderen intern fordern.

Hingegen darf jeder Mitmieter den Vermieter über Mietmängel informieren oder kleine Unterhaltsarbeiten ohne Zustimmung der Mitmieter vornehmen. Ein Mitmieter, der einen Schaden verursacht, muss diesen intern verantworten.

Ausscheiden oder Ersetzen durch einen anderen Mitmieter

Ein Mitmieter kann nicht aus dem Mietvertrag ausscheiden oder sich durch einen anderen Mitmieter ersetzen lassen ohne Zustimmung seiner Mitmieter und des Vermieters. Es reicht nicht, den Ort zu verlassen, um sich seinen Verpflichtungen zu entziehen.

Verpflichtungen des Vermieters

An alle Mieter müssen zum Beispiel angezeigt werden:

  • Kündigungsandrohung bei ausstehenden Mieten
  • Kündigung des Mietvertrags
  • Mietvertragsänderung

Es reicht, die Anzeige in einen einzigen Briefumschlag zu versenden, sofern es sich nicht um eine Familienwohnung handelt.

 

© Esther Lauber, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänderin

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