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Marketing und Vermarktung
Der Liegenschaftsverwalter ist für die Erst- oder Wiedervermietung einer Immobilie zuständig. Der Vermietungsmanager muss eine gut durchdachte Marketingstrategie entwickeln, die an die Art der Immobilie angepasst ist, insbesondere bei einer ungewöhnlichen Vermietung. Für die Erstvermietung von mehreren Objekten in einem neuen Mietobjekt muss ein Vermarktungskonzept entwickelt werden. Dies wird oft von einem Makler oder Hausverwalter durchgeführt.
Erstellen einer Dokumentation
Der Hausverwalter oder Makler legt eine Dokumentation an. Sie enthält wichtige Informationen wie die Beschreibung des Objekts, den Standort, Fotos, Pläne usw. Gleichzeitig kann ein Entwurf für einen Mietvertrag erstellt werden.
Festlegen der Bedingungen des Mietvertrages
Vor der Vermietung einer Immobilie müssen die Bedingungen des Mietvertrages festgelegt werden. Die Bedingungen sind je nach Objektart unterschiedlich und müssen dem Mietrecht entsprechen und teilweise mit den zukünftigen Mietern ausgehandelt werden. Die Mieten sind marktgerecht zu berechnen, müssen mindestens kostendeckend sein und dürfen nicht missbräuchlich sein. Bei geförderten oder mietpreisgebundenen Wohnungen sind die geltenden Regeln zu beachten.
Vorbereiten der Immobilie für die Vermietung
Eine Wohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Geschäftslokal muss möglicherweise renoviert werden, bevor das Objekt zur Wiedervermietung angeboten wird.
Werbung und virtueller Rundgang
Die Werbung muss zielgerichtet und an die gesuchte Kundschaft angepasst sein und unterscheidet sich je nach Art der Immobilie. Werbemaßnahmen müssen geplant, durchgeführt und überwacht werden. Anzeigen und Werbematerialien müssen sorgfältig vorbereitet und verfasst werden. Ein Video und ein virtueller Rundgang können erstellt werden. Beispiel:
Besichtigungen vor Ort
Interessenten sollten sich für weitere Informationen an die Agentur wenden. Eine Vor-Ort-Besichtigung kann arrangiert werden und ist für die Entscheidungsfindung unerlässlich. Ein Video oder eine virtuelle Tour kann eine Besichtigung vor Ort nicht ersetzen. Die Bedingungen des Mietvertrags können während oder nach dem Treffen verhandelt werden.
Bewerbung um einen Mietvertrag
Nach der Besichtigung füllt der Interessent den Mietantrag aus, unterschreibt ihn und stellt dem Hausverwalter alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Der Immobilienvewalter prüft die Anträge gründlich. Die Auswahl eines Mieters ist besonders schwierig, wenn es mehrere geeignete und solvente Bewerber gibt. Wir wählen immer einen geeigneten und solventen Mieter.
Zustandekommen und Abschluss des Mietvertrages
Der endgültige Mietvertrag muss aufgesetzte und vom Mieter und vom Vermieter unterschrieben werden. Der Mieter händigt der Liegenschaftsverwaltung eine Bankgarantie und eine Kopie der Haftpflichtversicherungspolice aus. Die erste Miete ist zu zahlen und der Termin für die Uebergabe mit Erstellung eines Uebergabeprotokolls und die Schlüsselübergabe ist zu vereinbaren.
Die Arbeit einer Hausverwaltung ist sehr abwechslungsreich und kurzweilig. Lesen Sie auch unsere anderen Artikel über den Job des Gebäudemanagers.
© Esther Lauber, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänderin, Immobilien-Treuhandbüro (Liegenschsaftsverwaltung, Makelei, Beratung), Carouge, Genf