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Gemäss Art. 8A des Genfer Handänderungssteuergesetzes, auch Casatax genannt, profitiert der Käufer einer Wohnimmobilie im Kanton Genf von einer Reduktion der Handänderungssteuer.
Durch den Begünstigten zu erfüllende Bedingungen:
- das Wohnobjekt dient als Hauptwohnsitz des Käufers
- der Begünstigte muss spätestens 2 Jahre nach dem Eintrag des Kaufaktes der Verwaltung den Beweis erbringen, dass das Objekt als Hauptwohnsitz dient
- ab diesem Augenblick muss der Käufer die Wohnimmobilie während 3 Jahren selber bewohnen, ansonsten wird der nicht berechtigte Saldo fällig, mit Ausnahme beim Tod des Begünstigten
Link zum elektronischen Formular zur Deklaration des Wohnobjekts als Hauptwohnsitz: https://bit.ly/2Sd0GEL
Die Bedingungen und die Reduktion 2025:
- Der Wert der Transaktion darf CHF 1'374'396 nicht übersteigen. Dieser Wert wird jährlich nach dem Genfer Baukostenindex berechnet und per 1. März angepasst (Index 2025: 113,8 Punkte)
- Die Reduktion der Handänderungskosten beträgt CHF 20'616
- Die Eintragungssteuer der Hypotheken sind um die Hälfte reduziert
Bei Kauf ab Plan
Wenn das Wohnobjekt noch nicht gebaut wurde, umfasst der Transaktionswert den Kaufpreis plus alle Leistungen, die sich aus dem Bauvertrag ergeben. Die Registrierungsgebühr für den Generalunternehmervertrag kann nicht reduziert werden.
Kauf durch mehrere Personen
Wenn mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz im Gesamteigentum oder im Miteigentum kaufen, reduzieren sich die Eintragungsgebühren entsprechend den Anteilen der einzelnen Personen.
Beispiel Berechnung 2025:
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© Esther Lauber, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänderin