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Definition Geschäftsraum, anerkannte Aktivitäten

Als Geschäftsraum gilt ein Raum, welcher zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder eines ideellen Zwecks mit nach kaufmännischen Grundsätzen integriertem Betrieb dient.

Beispiele:

  • Verkaufsladen
  • Gewerberaum
  • Fabrik
  • Büro
  • Lagerfläche
  • Arztpraxis
  • Kirche
  • Verein mit kaufmännsich geführtem Betrieb
  • Schule
  • Krippe

Gilt nicht als Geschäftslokal

  • Ein Lokal, welches ausschliesslich zum Ausüben eines Hobbies geführt wird (Pferdestall, Gartenschuppen)
  • Landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Pachtverträge

Firmen, welche in den Genfer Industriezonnen mieten dürfen

Eine Firma, die eine Fläche in der Industriezone mieten möchte, muss eine industrielle oder industrieähnliche Tätigkeit ausüben.

Beispiele:

  • Schreinerei
  • Karrosserie
  • Produktionsgebäude
  • Uhrenindustrie
  • Verteilfirma
  • Lagerfläche
  • Baugewerbe

Verkaufsfirmen mit Publikumsverkehr, Firmen mit administrativen Tätigkeiten, ein Privater, der ein Hobby ausführen möchte, sind in der Industriezone nicht zugelassen.

Eine Firma, die in der Industriezone zugelassen ist, kann dort Räumlichkeiten mieten mit administrativer oder nichtindustrieller Tätigkeit, welche zur Ausübung der Haupttätigkeit notwendig ist.

In der industriellen Entwicklungszone darf diese nicht industrielle Fläche 50 % der in dieser Zone im Kanton Genf gemieteten Bruttogeschossfläche nicht übersteigen.

Der Inhalt des Geschäftsmietvertrags

  • Bezeichnung als Geschäftsmietvertrag
  • Liegenschaftsadresse
  • Vermieter
  • Vertreter, z.B. Liegenschaftsverwaltung
  • Mietobjekt
  • Geschäftstätigkeit: Der Mieter kann die Tätigkeit, welche im Mietvertrag aufgeführt ist, nicht ohne vorzeitiges Einverständnis des Vermieters ändern
  • Mietvertragsdauer: ein indexierter Mietvertrag muss mindestens 5 Jahre dauern, ein gestaffelter Mietvertrag mindestens 3 Jahre, die Dauer kann bestimmt oder unbestimmt sein
  • Mietbeginn
  • Mietende
  • Erneuerung und Kündigung: die Kündigungsfrist ist mindestens 6 Monate
  • Miete: fest, umsatzgebunden, gestaffelt oder indexiert
  • Heiz- und Nebenkosten: Pauschale, Akontozahlungen, inklusive
  • Bankgarantie: der Betrag der Bankgarantie ist nicht begrenzt
  • Retentionsrecht: Bei Mietzinsrückstand kann der Vemieter das Retentionsrecht auf Möbel, Gegenstände und Waren des Mieters geltend machen
  • Vertragsübertragung auf einen Dritten
  • Rechtsstand
  • Unterschrift: Der Mietvertrag muss von berechtigten Personen unterschrieben werden, die im Handelsregister eingetragen sind, z.B. Verwaltungsrat oder Prokurist
  • Beilage: Allgemeine Mietvertragsbestimmungen, welche im Kanton Genf angewandt werden

 

Zusatzklauseln

Jeder Mietvertrag ist verschieden und individuell zu verhandeln. Von Fall zu Fall müssen zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden.

Beispiele

  • Bürgschafter
  • MWSt
  • Konkurrenzverbot
  • Anmerkung des Mietvertrags im Grundbuch
  • Ausbauarbeiten durch den Mieter und die Instandstellung am Ende der Mietdauer: die Kosten für die Anpassung der Lokale an die beruflichen Aktivitäten des Mieters gehen gewöhnlich zu Lasten des Mieters, welcher vorher das schriftliche Einverständnis des Vermieters einholen muss.
  • Beschriftungstafeln: eine vorzeitige Bewilligung muss beim Eigentümer eingeholt werden, wenn der Mieter Tafeln anbringen will

 

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© Esther Lauber, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänderin

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